Versicherungsschutz für Katastrophen-, Kriegs- und Krisengebiete

Gefahren gehen oft von politischen Unruhen und Bürgerkriegen aus.

Versicherungsschutz für Katastrophen-, Kriegs- und Krisengebiete

05.05.2015

Ein sicherer Auslandsaufenthalt braucht eine gute Vorbereitung, eine erfahrene Unterstützung vor Ort und einen passenden Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für Gesundheits- als auch für Sicherheitsrisiken. Weltweit besonders gefährdet sind neben Urlaubs- und Geschäftsreisenden vor allem Fachkräfte, die für längere Zeit in abgelegenen Gebieten arbeiten.

In Katastrophen- und Krisengebiete gehen oft große Gefahren von politischen Unruhen, Bürgerkriegen, Seuchen und Epidemien oder Naturkatastrophen aus. Grundsätzlich sollte man diese Regionen meiden. Wer aber aus beruflichen Gründen in ein Krisengebiet reisen muss oder Mitarbeiter dorthin entsendet, muss für eine passende Absicherung sorgen. Gelten Versicherungen in diesen Gebieten uneingeschränkt oder gibt es Länder- und Leistungsausschlüsse? Enthalten sie Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken?

Oftmals gibt es Begrenzungen im Geltungsbereich, zum Beispiel generelle Länderausschlüsse für Afghanistan, Irak oder Iran, oder es besteht kein Versicherungsschutz für Länder mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. 

Oft sind auch Gefahren durch Krieg, Terror oder den Einsatz von ABC-Waffen nicht abgedeckt. Einige Tarife schließen wiederum bestimmte medizinische Gefahren oder Erkrankungen durch Infektionen oder Pandemien aus.

Viele Versicherungsbedingungen enthalten Kriegsklausen, die den Leistungsumfang begrenzen. Andere Klauseln können den Umfang aber auch erweitern. In einigen Versicherungen ist das passive Kriegsrisiko eingeschlossen, eine aktive Teilnahme ist jedoch in der Regel ausgeschlossen: Aktiv ist eine Teilnahme, wenn jemand Kriegsmaterial liefert oder selbst zur Waffe greift. Aber auch die Mitwirkung an einer Protestveranstaltung kann schon dazugehören. Achten sollte man in den Versicherungsbedingungen auch auf die Unterscheidung von Gefahren zu Land (Bodenkriegsrisiko) und bei der Benutzung von Flugzeugen (Luftkriegsrisiko). 

„Viele Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in gefährlichen Regionen sind bei normalen Reiseversicherungen meist ausgeschlossen. Menschen in Krisengebieten brauchen jedoch einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz mit möglichst wenig Leistungssauschlüssen, sowohl für Krankheitsrisiken als auch für das passive Kriegsrisiko“, fordert Reinhard Bellinghausen, Geschäftsführer von Dr. Walter. 

Deshalb gilt der AIDWORKER-Versicherungsschutz weltweit in Risiko- und Krisengebieten, selbst wenn das Auswärtige Amt bereits vor Reisen in diese Länder warnt. Auf Wunsch kann auch das passive Kriegsrisiko und sämtliche Infektions- und Tropenerkrankungen mit abgesichert werden. 

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