Reisewarnung oder Reisehinweis? Was sind die Unterschiede – auch aus Sicht der Reisekrankenversicherung?

Schauen wir bald wieder gebannt auf die Anzeigen am Flughafen?

Reisewarnung oder Reisehinweis? Was sind die Unterschiede – auch aus Sicht der Reisekrankenversicherung?

18.05.2020

Außenminister Heiko Maas plant zum 15. Juni die weltweite Reisewarnung in Deutschland wieder auf Reisehinweise herunterstufen zu können. Die erfolgreiche Umsetzung hängt von der Zusammenarbeit mit weiteren EU-Ländern und der Entwicklung der Covid-19-Infektionen ab. Was bedeutet es, wenn keine Reisewarnung mehr besteht? Welchen Schutz habe ich dann wieder als Reisender – auch von meiner Reisekrankenversicherung? Und darf man eigentlich sogar trotz Reisewarnung reisen?

Besteht eine amtliche Reisewarnung sollten es äußerst dringende Gründe sein, warum man in ein Land reist. Aus rein touristischen Gründen sollte man dies nicht tun. Sollte ein Land die Aus- und Einreise genehmigen, ist es nicht verboten. In den meisten Fällen wird es jedoch äußerst schwierig oder gar unmöglich sein, zu reisen. Sei es, dass man kein Visum erhält oder nicht wieder in sein Heimatland zurückreisen kann.

Reist man trotz einer amtlichen Reisewarnung so kann man nicht darauf vertrauen, dass man Unterstützung bei der Heimkehr durch sein Heimatland erhält. Und: Bei vielen Reisekrankenversicherungen entfällt bei einer Reisewarnung auch jeglicher Schutz im Krankheitsfall im Ausland. Das gilt insbesondere für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen. Es gibt nur wenige Reisekrankenversicherungen, die trotz Reisewarnung dennoch leisten. Daher ist die Empfehlung, dass sich Reisende vorab gut beraten lassen.

Für die aktuelle Situation gilt: Sollte die Bundesregierung zum 15. Juni die Reisewarnung zurücknehmen, haben Reisende wieder vollen Schutz durch ihre Reiseversicherung. Wichtig ist es dennoch darauf zu achten, ob beispielsweise Teilreisewarnungen für bestimmte Regionen im Land bestehen.

Stornierung wird schwieriger

Weiterhin heißt die Rücknahme der Reisewarnungen, dass gebuchte Reisen nicht mehr zwingend kostenfrei storniert werden können. Bei Pauschalreisen kann man während der Covid19-Krise noch an vielen Orten auf kulante Regelungen, Gutscheine oder kostenfreie Umbuchungen vertrauen. Ob alle Tourismusunternehmen aber nach Rücknahme der Reisewarnung so kulant reagieren (können), ist offen.

Empfehlenswert ist aktuell eine gute Reiserücktrittsversicherung. Da der Corona-Virus weiterhin grassiert, ist eine Infektion nach wie vor nicht ausgeschlossen. Sollten Reisende daran erkranken, können sie die Stornokosten ersetzt bekommen. Wichtig ist, einen Versicherungsschutz zu wählen, der im Falle einer Epidemie/Pandemie keinen Ausschluss vorsieht. (Eine Übersicht der wichtigsten Reiserücktrittsversicherungen und Reisekrankenversicherungen und deren Leistungen.)

Reisen: Ja, oder?

Fassen wir also zusammen: Bleibt die Reisewarnung bestehen, werden touristische Reisen aus Deutschland weiterhin erschwert sein. Der Versicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversicherung kann beispielsweise durch länderspezifische Bestimmungen so eingeschränkt sein, dass auch der Versicherer kaum noch Handlungsspielraum hat. Wer trotzdem reist, macht das auf eigene Gefahr und wird im Notfall auch nicht vom Auswärtigen Amt ausgeflogen.

Auch wenn nur noch Reisehinweise bestehen, sollte man diese beachten – kann aber ansonsten auf jeden Fall reisen. Es besteht (natürlich je nach Versicherungsbedingungen) Versicherungsschutz.

Unabhängig davon sind die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes ernst zu nehmen, die auf Besonderheiten in den Ländern und mögliche Gefahren hinweisen.

Die Tourismusbranche würde sicher sehr aufatmen, wenn die Reisesaison wieder zögernd beginnen kann. Wichtig ist es jetzt, Reisenden die Angst zu nehmen. Es gibt guten Schutz für die Urlaubsreise. Entscheidend ist, das richtige Produkt zur jeweiligen Reise zu wählen. Wir sind hier mit unseren Angeboten sehr gut aufgestellt. Persönlich denke ich, dass es keine gute Idee wäre, in diesem Jahr ohne Reiserücktrittsversicherung oder gar ohne Auslandskrankenversicherung einen Urlaub zu planen." ,so Reinhard Bellinghausen, Geschäftsführer von DR-WALTER und selbst leidenschaftlicher Globetrotter.

Bei Fragen zur richtigen Absicherung vor und während der Reise stehen unsere Experten gerne zur Verfügung.

chatbox