Notfall

Versicherung und Polizei verständigen

Auch wenn es im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Angehörigen im Urlaub etwas passiert ist. Die Assistance Ihrer Versicherungsgesellschaft steht Ihnen über eine Notfall-Hotline in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung:

Alle wichtigen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Links im Überblick

Wenn Sie den Notfall melden, machen Sie bitte folgende Angaben, damit Ihnen der Versicherer rasch helfen kann:

  • Was ist passiert?
  • Wer ist geschädigt?
  • Wo befindet sich die betroffene Person?
  • Wer ist die Kontaktperson?
  • Wie kann man Sie erreichen?
  • Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
  • Wie lautet die Versicherungsnummer?

Die Assistance hilft Ihnen:

  • Bei Unfällen, schweren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten und nennt einen Arzt oder ein Krankenhaus in der Nähe des Aufenthaltsortes.
  • Sie hilft bei rechtlichen Problemen und Verlust von Reisezahlungsmitteln und Dokumenten.
  • Sie organisiert und koordiniert außerplanmäßige Flüge und Rücktransporte.

Der Krankenrücktransport

Wenn Sie im Ausland so ernsthaft erkranken, dass Sie am Urlaubsort medizinisch unterversorgt sind oder wenn absehbar ist, dass Sie für längere Zeit im Krankenhaus liegen müssen, organisiert die Assistance einen Rücktransport nach Deutschland. Eine medizinische Unterversorgung liegt vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entspricht. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" Rücktransport. Soll der Rücktransport erfolgen, weil der zu erwartende Krankenhausaufenthalt mehrere Wochen dauern kann, handelt es sich um einen "medizinisch sinnvollen" Rücktransport.

Nicht alle Tarife beinhalten auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport.
Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen Ihrer Versicherung den Beschluss über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dabei können die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall wichtig, sofort den Versicherer bzw. die Assistance zu informieren. Diese kümmern sich dann um alle weiteren Schritte - wenn nötig auch um die Abwicklung des Rücktransports in einem speziellen Ambulanzflugzeug.

Wichtig ist natürlich auch, dass Sie Diebstahl, Einbruch und Raub sowie Unfälle sofort der örtlichen Polizei melden und sich den Versicherungsfall polizeilich bestätigen lassen. Bei Sachschäden muss die Bescheinigung eine Liste aller verschwundenen oder defekten Gegenstände enthalten.

Informationen zur Bezahlung und Erstattung von Rechnungen finden Sie unter Schadensfall.

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