Sicher auf Klassenfahrt

30.04.2007

Nicht jeder Schülerunfall während einer Klassenfahrt ist versichert. Die Dr. Walter GmbH, Spezialist für Reiseversicherungen, hat auf die häufige Nachfrage besorgter Eltern hin erhebliche Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz bei Klassenfahrten aufgedeckt.

So sind Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gehören (z. B. Essen, Trinken, Körperpflege, Nachtruhe), nicht versichert. Problematisch wird es ebenfalls, wenn sich ein Unfall während privater Beschäftigungen wie einem Discobesuch oder einem Besuch bei Freunden ereignet. Da nicht jeder Schüler über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kann es im Ernstfall auch für die verantwortlichen Lehrer unangenehm werden.

Auch bei Klassenfahrten ins Ausland gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nur eingeschränkt. Schülerinnen und Schüler, die nicht über eine private Auslandskrankenversicherung verfügen, erhalten bei Krankheit im Ausland nur bestimmte Leistungen erstattet, grundsätzlich jedoch nie einen Rücktransport in die Heimat.

Die aufgezeigte Versicherungslücke wird auch von der Landesunfallkasse NRW bestätigt. Günther Baum, Bereichsleiter medizinische Rehabilitation/Entschädigung, wies auf Nachfrage darauf hin, dass auf Klassenfahrten kein Versicherungsschutz rund um die Uhr über die gesetzliche Unfallversicherung besteht.

Um das Risiko ungedeckter Krankheits- und Unfallkosten für Schüler, Eltern und Lehrer künftig auszuschalten, bietet die Dr. Walter GmbH mit gogogo eine neue Versicherung an, die den lückenhaften gesetzlichen Schutz auf Klassenfahrten ergänzt.

www.luk-nrw.de/praev/thema/thema_06_09.asp
www.gogogo-versicherung.de
www.reiseversicherung.com/versicherung_klassenfahrt_studienreise.html

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