Freiwilligendienst - Schulung

by DR-WALTER

Freiwilligendienst

Wichtige Informationen für Ihre Sicherheit

Ein Freiwilligendienst im Ausland ist eine bereichernde Erfahrung, bringt aber auch Verantwortung mit sich. 

In dieser Schulung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, den notwendigen Vorbereitungen und dem richtigen Verhalten im Schadensfall. So können Sie sich ganz auf Ihre wertvolle Arbeit konzentrieren.

Inhalt

  1. Was ist vor Ausreise zu klären 
  2. Versicherungsschutz im Ausland 

    2.1 Unfallversicherung 

    2.2 Berufs- / Privathaftpflichtversicherung 

    2.3 Auslandsreisekrankenversicherung 

    2.4 Verhalten im Schadensfall 

    2.5 MY-SAFETY-APP 2 

    2.6 Reisegepäckversicherung 

  3. Allgemeine Informationen
  4. Checkliste
  5. Offene Fragen
  6. Häufig gestellte Fragen

Unsere Schwerpunkte – auf einen Blick

Unsere Expertise

Seit über 60 Jahren sind wir Spezialist für Reiseversicherungen und betreuen jährlich rund 150.000 Versicherte weltweit. Unsere Expertise ermöglicht es uns, passgenaue Lösungen für unterschiedliche Einsatzbereiche zu bieten.

Versicherungsschutz

Ob Unfall-, Haftpflicht- oder Auslandsreisekrankenversicherung – wir sorgen dafür, dass Teilnehmer während eines Freiwilligendienstes optimal abgesichert sind. Klare Regelungen und transparente Bedingungen geben dafür die Sicherheit, die gebraucht wird.

Schnelle Hilfe

Mit der MY-SAFETY-APP und unserer Online-Plattform erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert Unterstützung. Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Seite, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Zu welchem Arzt kann ich gehen, wenn ich krank werde?

    Grundsätzlich haben Sie mit dieser Versicherung die freie Arztwahl. Wir bitten Sie, bei größeren ambulanten Behandlungen und stationären Behandlungen schnellstmöglich Kontakt mit unserem Schadensservice oder der Notrufzentrale aufzunehmen. So können frühzeitig die Kosten mit dem Arzt und der Klinik geklärt werden und Sie müssen in solchen Fällen nicht in Vorleistung treten.

  • Welche Unterlagen muss ich im Krankheitsfall zur Kostenerstattung einreichen?

    Reichen Sie die Rechnungsbelege (Arztrechnungen, Rezepte etc.) immer ein. Aus den Rechnungen müssen immer der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen. Zusätzlich reichen Sie bitte wichtige Nachweise (Arzt- und Krankenhausberichte etc.) in Kopie ein. Die Unterlagen können Sie mit einem Knopfdruck direkt an uns schicken. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.

    Falls Sie die Rechnung doch per E-Mail oder Post einreichen wollen, senden Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular an:

    DR-WALTER GmbH Abteilung Leistung
    Eisenerzstraße 34
    53819 Neunkirchen-Seelscheid 
    Deutschland
    E [email protected] 
    T +49 2247 9194-31
    F +49 2247 9194-20

  • Was ist bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten?

    Bei jedem stationären Aufenthalt informieren Sie bitte unverzüglich die Notrufzentrale. So werden Sie schnell und kompetent betreut und müssen die Kosten nicht vorstrecken.

  • Was muss ich in Notfällen tun?

    Bei jedem Notfall wenden Sie sich bitte sofort an die Notrufzentrale, damit dringende Kostenzusagen gegeben werden können und ggf. schnell ein Krankenrücktransport erfolgen kann.

  • In welchen Ländern in ich versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme des Heimatlandes. Kosten für akut im Heimatland auftretende Erkrankungen können je nach Tarif mitversichert sein. Die folgende Frage geht detailliert auf den Versicherungsschutz im Heimatland ein.

  • Unter welchen Voraussetzungen bin ich doch im Heimatland versichert?

    In den Tarifen AIDWORKER24-RK, AIDWORKER-PLUS-RK und AIDWORKER24-DR besteht kein Schutz im Heimatland. Im Tarif AIDWORKER24 besteht bei zwischenzeitlichen Heimreisen auch im Heimatland Versicherungsschutz für bis zu 6 Wochen, sofern die Versicherung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten abgeschlossen wurde. In den Tarifen AIDWORKER-PLUS, AIDWORKER-PLUS-DRW und AIDWORKER-EH besteht Versicherungsschutz bis zu 4 Monaten und in Sonderfällen auch länger. Details finden Sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Tarife.

  • Welche Regelung besteht bei Vorerkrankungen?

    In den Tarifen AIDWORKER24, AIDWORKER24-RK und AIDWORKER24-DR sind Vorerkrankungen mitversichert, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war. Beispiel: Nimmt ein Allergiker (Diabetiker etc.) seine notwendigen Medikamente für die Zeit seines Auslandsaufenthaltes mit und bekommt vor Ort einen Allergieschock, weil im Einsatzland andere Einflüsse diesen ausgelöst haben, ist diese Behandlung versichert. In den Tarifen AIDWORKER-PLUS, AIDWORKER-PLUS-RK, AIDWORKER-PLUS-DRW und AIDWORKER-EH sind Vorerkrankungen ohne Einschränkungen im Rahmen des allgemein vereinbarten Leistungsumfangs mitversichert.

  • Bin ich mit dieser Versicherung als Fahrer eines Kraftfahrzeuges im Ausland haftpflichtversichert?

    Nein, jeglicher Gebrauch von Kraftfahrzeugen ist in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

  • Können auch andere Personen einen Schaden für mich melden oder Rechnungen einreichen, wenn ich noch im Ausland bin?

    Ja, eine Meldung kann auch durch Dritte erfolgen. Rechnungen können auch von anderen Personen eingereicht werden, wenn das Erstattungsvorblatt ausgefüllt wird und die entsprechenden Belege und Nachweise (Arztberichte, Polizeiberichte etc.) beiliegen. Es ist auch möglich, die Rechnungen während eines Heimaturlaubes oder am Ende des Dienstes, wenn man wieder in Deutschland ist, einzureichen. Sollten Sie Ihre Rechnungen per Post aus dem Einsatzland einreichen, empfehlen wir Ihnen, die Belege vorab zu kopieren.

  • Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern, wenn ich privat länger im Ausland bleiben möchte?

    Ja, wenn die tarifliche maximale Versicherungszeit nicht überschritten wird. Freiwillige können hier online ihren bestehenden Versicherungsschutz privat verlängern.

    Alle anderen Personen wenden sich bitte rechtzeitig VOR Ablauf des Versicherungsschutzes an die DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Abteilung Gruppenvertrag, E-Mail: [email protected]. Geben Sie dort an, für welchen Zeitraum Sie die Verlängerung benötigen und von welchem Konto die Prämien abgebucht werden können.

  • Sind Schäden mitversichert, die ich in Ausübung meiner Tätigkeit verursache?

    Ja, die Haftpflicht gilt für private und berufliche Tätigkeiten. Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten sind versichert.

  • Kann ich auch eine Gepäckversicherung abschließen?

    Freiwillige können vor Ausreise online eine Reisegepäckversicherung auf eigene Kosten hinzubuchen.

    Alle anderen Personen wenden sich bitte an die DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Abteilung Gruppenvertrag, E-Mail: [email protected]. Sie erhalten umgehend Informationen und ein entsprechendes Antragsformular.

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