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Schadensfall

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie einen Schaden melden, desto besser.

Verhalten im Krankheitsfall

Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:
1. Gehen Sie nach Möglichkeit erst zu einem Allgemeinarzt, bevor Sie einen Spezialisten aufsuchen.

2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn die Versicherungsbestätigung bzw. das Ärzte-Info-Ticket. Dort sind wichtige Informationen für den Arzt über Ihren Versicherungsschutz enthalten.

3. Bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie einen Heil- und Kostenplan einholen

Weitere Hinweise für den Notfall finden Sie in unserem Notfall-Service.

Verhalten bei Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Reisegepäckschäden

Denken Sie daran, den Schaden bei der Polizei zu melden. Sie sollten auch den Reiseveranstalter über das Problem informieren, denn manchmal sind Schäden auch über den Veranstalter abgesichert. Außerdem brauchen Sie vom Hotel, der Bahn- oder Fluggesellschaft schriftliche Bestätigungen über die entstandenen Schäden. Reichen Sie bitte eine genaue Schilderung des Schadenhergangs sowie die Rechnungsbelege für alle entstandenen Kosten im Original ein.

Sie finden in Ihren Versicherungsunterlagen unter dem Punkt "Verhalten im Schadensfall" den Hinweis, an welche Adresse Sie Ihre Rechnungen schicken können.

Unser Team Leistung beantwortet gerne Ihre Fragen.

Frau Katja Keuneke
Teamleiterin Leistung

T +49 2247 9194-31
F +49 2247 9194-20
leistung(at)dr-walter.com

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Claudia W.: "Ich möchte mich für die völlig problemlose Abwicklung des Schadenseratzes bei der Dr. Walter GmbH bedanken...mehr

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